ZoWad

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Das Kleingedruckte | Geschäftsbedingungen

Folgendes sind unsere Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert. Es ist das notwendige Kleingedruckte, das für Sie und uns von großer Bedeutung sein kann.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Unterkünfte Recron zutreffend. Nachfolgend finden Sie die spezifischen Regeln für ZoWad, die Vorrang vor den allgemein gültigen Recron-Regeln haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mieten Molenhuisje Beaufort | ZoWad Texel | Ferienwohnung
basierend auf ANWB/Recron-Bedingungen

1. Die Reservierung
• Eine Reservierung, telefonisch, per E-Mail oder über die Website, bindet den Mieter.
• Preise. Der Mieter schuldet dem Vermieter den vereinbarten Preis, wie er in der schriftlichen Bestätigung und Rechnung der Reservierung angegeben ist.

Zahlung
o Die gesamte Miete muss bei der Reservierung bezahlt werden, sofern nichts anderes schriftlich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Der Eingang der Miete macht die Reservierung endgültig. Dies wird dem Mieter per E-Mail bestätigt. Der Vermieter verlangt keine Kaution, aber Schäden müssen sofort gemeldet werden.
o Bei Zahlungsverzug kann der Mietvertrag nach Mahnung/Inverzugsetzung sofort gekündigt werden, danach gelten für den Mieter die Stornoregeln und gelten somit. Ausnahmen werden schriftlich (per E-Mail) bestätigt.

2. An- und Abreise
Das Feriendomizil kann am vereinbarten Anreisetag gemäss Buchungsbestätigung ab 15.00 Uhr bezogen werden.
Am vereinbarten Abreisetag laut Reservierungsbestätigung ist das Haus bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen.
Wird die Nutzung des Feriendomizils früher als zum vereinbarten Datum, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des (Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten.

3. (Anzahl der) Personen / Haustiere
Das Haus darf nur von der vereinbarten Personenzahl gemäß Hausbeschreibung genutzt werden. Kinder im Alter von 0-2 Jahren zählen nicht zur maximalen Personenzahl von 3. Sie zahlen jedoch die Kurtaxe.
Das Haus wird von der bei der Buchung angegebenen Personenzahl genutzt, Änderungen dieser müssen vor Anreise gemeldet werden.
-Alter: Jugend- und Studentengruppen sind nicht erlaubt. Mindestens ein Erwachsener ab 25 Jahren muss immer in der Unterkunft übernachten (Molenhuisje Beaufort | ZoWad).
-Ein (maximal 1) Hund ist erlaubt und willkommen. Zusätzliche Kosten werden pro Tier und Nacht berechnet. Haustiere sind in den Schlafzimmern und auf den Stühlen und Sofas, sowohl drinnen als auch draußen, nicht erlaubt.

4. Pflichten des Vermieters.

Vermieter ist verpflichtet:
• die Unterkunft wie in diesem Mietvertrag vereinbart rechtzeitig zur Verfügung zu stellen;
• In gutem Zustand und komplett mit Inventar bereitzustellen;
• Für den Aufenthalt mit Inventar eine ordentliche Gebäude- und Hausratversicherung abzuschließen, die auch Schäden während der Anmietung abdeckt;
• Sicherstellen, dass der Standortverwalter dem Mieter Zugang zu dem Standort gewährt, an dem sich die Unterkunft befindet;
• Im Voraus ausreichende Anweisungen für die Verwendung der Unterkunft und des Zubehörs zu geben.

5. Pflichten des Mieters.

Mieter ist verpflichtet:
• die fälligen Miet- oder Stornokosten bezahlen, auch wenn er die Unterkunft nicht oder für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch nimmt;
• die Wohnung entsprechend ihrem Bestimmungsort sorgfältig zu nutzen;
? Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters;
• die Unterkunft nicht zu nutzen oder an andere zu vermieten;
• Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung durch die Gruppe, der der Mieter angehört;
• Die Unterkunft pünktlich und in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit zu übergeben, vorbehaltlich normaler Abnutzung.

6. Einzahlung
Bei der Buchung zahlt der Mieter keine Kaution mehr an den Vermieter. Alle Schäden müssen jedoch sofort dem Vermieter gemeldet werden: per E-Mail, Telefon, What’sapp, damit der Schaden schnellstmöglich behoben und reguliert werden kann.

7. Bei der Abreise
Bei der Abreise fordert der Vermieter den Mieter auf, Folgendes zu erledigen:
1. Geschirr spülen und trocken wegräumen. Kücheninventar leer und sauber in den Schränken. Kühl-/Gefrierfach leeren, abtauen und reinigen, Treteimer leeren und reinigen und Kaffeemaschinen leeren, reinigen und trocknen.
2. Stellen Sie die Möbel dorthin zurück, wo sie bei der Ankunft waren.
3. Abfall in die Container vor Ort entsorgen. Deponieren oder nehmen Sie Ihr eigenes Glas in einem öffentlichen Altglascontainer. Pfandflaschen mitbringen.
4. Schalten Sie die Klimaanlage und alle Lichter aus.
5. Platzieren Sie die Gartenmöbel wie vorgefunden. Lose Kissen in der Aufbewahrungsbox draußen.
6. Böden "wischfest" hinterlassen.
7. Wischen Sie das Innere des Kamins sauber. Leere Asche. Deponieren Sie die Asche und das Holz in einem verschlossenen grauen Sack im grauen Container.
8. Schlüsselübergabe an den Vermieter. Stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen haben. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Mieters.

8. Stornierung durch den Mieter
1. Der Mieter muss schriftlich, per E-Mail oder Post kündigen.
2. Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornokosten:
? 15% der Miete im Falle einer Stornierung mehr als 3 Monate vor dem Beginn des Mietzeitraums;
• 50% des Mietpreises bei Stornierung mehr als 2 Monate, aber nicht mehr als 3 Monate vor Mietbeginn;
• 70% der Miete bei Stornierung mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 2 Monate vor Beginn des Mietzeitraums;
• 90% des Mietpreises bei Stornierung ab 1 Tag, jedoch nicht länger als 1 Monat vor Mietbeginn;
• 100% des Mietpreises im Falle einer Stornierung am Tag des Mietbeginns.
3. Wird die Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum an Dritte vermietet, reduzieren sich die Stornokosten um die Mieteinnahmen.

9. Nichteinhaltung
1. Wenn eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, es sei denn, der Mangel ist von besonderer Art oder von geringem Umfang. Im Falle der Auflösung besteht auch ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden, es sei denn, der Mangel ist dieser Partei selbst zuzurechnen. Wird durch den Mangel der Urlaub ganz oder teilweise verdorben, kann der Mieter hierfür Schadensersatz verlangen.
2. Im Falle der Auflösung resp. Teilauflösung aufgrund eines Versäumnisses des Vermieters, so hat er die gezahlte Miete im Verhältnis zur Auflösung zu erstatten.
3. Wenn die Unterkunft nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, hat der Mieter Anspruch auf 25% der Miete, vorbehaltlich des vollen Anspruchs auf volle Entschädigung, wie in Absatz 1 erwähnt.
4. Räumt der Mieter die Unterkunft später als vereinbart, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung der Miete und Ersatz des während der Mietzeit entstandenen Schadens.

10. Kosten während der Anmietung | normale Wartung und Reparatur
Die notwendigen Kosten der normalen Wartung und Reparatur gehen zu Lasten des Vermieters. Der Mieter muss sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und dessen Erlaubnis einholen, bevor er die Instandhaltung oder Reparatur der Unterkunft anordnet. Die Erstattung der entstandenen Kosten erfolgt gegen Vorlage der Einzelrechnungen.

11. Schaden
? Bei Verlust, Beschlagnahme und erheblichen Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und dem Zubehör hat der Mieter den Vermieter zu konsultieren. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen des Vermieters zu befolgen.
? Der Mieter haftet für Schäden und damit zusammenhängende Kosten, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, der Schaden ist durch die für den Aufenthalt abgeschlossene Versicherung gedeckt, die im Rahmen dieses Vertrags hätte versichert werden müssen. Dieser Betrag ist maximal die Selbstbeteiligung.
? Wenn das eigene Risiko des Vermieters belastet wird, wird es vom Mieter zurückgefordert.

12. Geltendes Recht und Streitbeilegung
Auf diese Vereinbarung findet niederländisches Recht Anwendung. Nur das niederländische Gericht ist befugt, Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Wenn eine Streitbeilegungsstelle in dieser Angelegenheit zuständig ist, kann die Streitigkeit auch dieser Stelle vorgelegt werden.

Sonstige Informationen und Regeln:
-Versicherung: Wir haben eine Gebäude-, Haftpflicht- und Hausratversicherung bei Delta Lloyd / via Assurantie- en Bemiddelingsbureau A. de Wijn VOF (in Texel).
-Energie: Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Energieverbrauch sorgsam umzugehen und diesem angesichts der Energieknappheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Extrem hohe Energieverbräuche können nach Rücksprache und mit Begründung auch nachträglich an den Mieter weitergegeben werden. Beispiele: Die Klimaanlagen müssen beim Verlassen der Unterkunft ausgeschaltet werden, alle Türen müssen geschlossen sein, wenn die Klimaanlage benutzt wird, der Strom aus der Unterkunft darf nicht zum Laden eines Elektroautos verwendet werden.